Promt gab es dann vom STALU die Vorgenehmigung
Sehr geehrter Herr Brandenburg,
Ihr Antrag vom 04.01.2016 für eine Ausfahrt mit 15 bis 20 VW-Buggys am Strand zwischen Trassenheide und Peenemünde, über Karlshagen und zurück am 01.10.2016 ist im StALU Vorpommern eingegangen.
Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 4 LWaG ist auf dem Strand das Fahren mit Fahrzeugen aller Art verboten. Die Wasserbehörde kann von den Verboten eine Ausnahme zulassen, wenn die Belange des Küstenschutzes als öffentliche Aufgabe nicht beeinträchtigt werden (§ 87 Abs. 4 Satz 1 LWaG).
Mit der Beschränkung des Befahrens auf ein Mindestmaß, der Eignung und einem ordnungsgemäßen Zustand (z.B. keine Leckagen) der genutzten Fahrzeuge sowie die ausschließliche Nutzung der befahrbaren Strandzugänge zum Erreichen des Strandes sind aus meiner Sicht keine Beeinträchtigungen der Küstenschutzbelange zu erwarten.
Hinweisen möchte ich darauf, dass der Strand unbeschadet wohlerworbener Rechte Dritter im Eigentum des Landes M-V (vgl. § 85 Abs. 3 LWaG) steht.
Aus Sicht des Eigentümers wird auf folgendes hingewiesen: Die beantragte Strandbenutzung stellt kein ausschließliches Recht dar. Das heißt, auch anderen Nutzern kann das gleiche Recht auf gleichen Flächen eingeräumt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist Grundbedingung. Dem fußläufigen Verkehr am Strand ist unbedingt Vorrang zu gewähren.
Die Zahl der Fahrzeuge ist auf ein Minimum zu reduzieren. Die Höchstgeschwindigkeit ist angepasst zu gestalten. Das heißt Schrittgeschwindigkeit bei Begegnungsverkehr mit Fußgängern/Wanderern. Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, die einem Kraftstoff- und Ölverlust entgegenwirken.
Das Land M-V hat den Gemeinden Trassenheide, Karlshagen und Peenemünde den Strand zur touristischen Nutzung überlassen (privatrechtlicher Vertrag über die Nutzungsüberlassung des Strandes).
Aus Sicht des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als Eigentümer der Flächen und als zuständige Küstenschutzbehörde kann ich eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nur in Aussicht stellen wenn o. g. Voraussetzungen erfüllt und die Zustimmungen der betroffenen Gemeinden (bzgl. Verkehrssicherung, Ordnungsrecht, ...) vorgelegt werden.
Zu dem Vorhaben habe ich außerdem den Landkreis Vorpommern-Greifswald als zuständige untere Naturschutzbehörde befragt, welche mitgeteilt hat, dass keine Einwände gegen die Veranstaltung bestehen, wenn der beschriebene Abstand zum Naturschutzgebiet (Vegetationsgrenze) eingehalten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Winter
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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Abt. Naturschutz, Wasser und Boden
Dezernat 42 "Wasserrechtlicher Vollzug"
Badenstraße 18
18439 Stralsund
email:
dorothea.winter@staluvp.mv-regierung.de
fax: 03843 / 777 6436
Tel. 03831 / 696 4204
Wie ihr vielleicht bemerkt, hat das STALU 15 - 20 Buggys zugelassen.
Ich werden noch einmal mit Frau Winter telefonieren und diese Zahl auf 25 Buggys hochhandeln.
Mit dieser Vorgenehmigung werde ich jetzt wieder in die Gemeindevertretungen gehen um von den einzelnen Gemeinden Zustimmung zu erhalten.
Aber das dauert.
Meld mich wieder wenn es was Neues gibt.
Euer Trasssenheider.