Neues Gerichtsurteil, bei Sachmangel in den ersten 6 Monaten

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Buggy
Adly CL Krauderbuggy + RZR 800S
Dabei gilt im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs die Vermutung, dass die Sache bereits bei der Übergabe mangelhaft war, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Sachmangel auftritt (Paragraph 476 BGB).
Daran hat sich ja eigentlich nix geändert, es wird so angenommen sofern der Verkäufer nichr das Gegenteil beweisen kann es sei denn
Wenn mehrere Ursachen für den Schaden in Betracht kommen, liegt es vielmehr an ihm, zu beweisen, dass der Defekt auf einen Sachmangel und nicht auf falsche Bedienung zurückzuführen ist
Die Möglichkeit besteht ja leider bei den Buggys häufiger :(

Kein Verbraucherfreundliches Urteil
 
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