Buggy`s bei Ebay Kleinanzeigen, alles aktuelle!

Hm... da steht doch eindeutig 15kW.

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Hier fehlt die Einschränkung in der ersten Zeile, jedoch wird in den Unterklassen auf 15kW oder 90km/h hingewiesen.

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(ausreichend) Ländereien nachweisen muss man, zumindest meines Wissens nach und bei uns, nur wenn man ein grünes Nummernschild für seinen Trekker möchte. Also @steelbug wann gehst du auf Acker-Einkaufstour?
 
Wenn ich das richtig lese gilt die 15kw Regel für die Untergruppe A, B wäre frei benötigt aber Sattelsitzplätze. Wäre interessant welche Untergruppen es noch gibt und was da dann steht.
 
fakt ist es gibt für L7e Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug folgende einteilungen:

Klasse​
Bezeichnung der Klasse​
Gemeinsame Einstufungskriterien​
L7e​
Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug​
(4) vier Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten Antriebsformen und
(5) Masse in fahrbereitem Zustand:
(a) ≤ 450 kg für die Beförderung von Personen
(b) ≤ 600 kg für die Beförderung von Gütern und
(6) L7e-Fahrzeug, das nicht als L6e-Fahrzeug eingestuft werden kann und L7e-Fahrzeug, das nicht als L6e-Fahrzeug eingestuft werden kann und​
Unterklasse​
Bezeichnung
der Unterklasse​
Zusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse​
L7e-A​
Schweres Straßen-Quad​
(7) L7e-Fahrzeug, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L7e-B- oder ein L7e-C-Fahrzeug übereinstimmt und
(8) ausschließlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes Fahrzeug und
(9) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤ 15 kW und​
Unter-
Unterklassen​
Bezeichnung
der Unter-Unterklasse​
Zusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse​
L7e-A1​
A1 schweres Straßen-Quad​
(10) höchstens zwei Sattelsitzplätze, einschließlich des Fahrersitzes, und
(11) Lenkung mittels Lenkstange​
L7e-A2​
A2 schweres Straßen-Quad​
(10) L7e-A-Fahrzeug, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L7e-A1-Fahrzeug übereinstimmt, und
(11) höchstens zwei nicht sattelförmige Sitzplätze, einschließlich des Fahrersitzes​
Unterklassen​
Bezeichnung
der Unterklasse​
Zusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse​
L7e-B​
Schweres Gelände-Quad​
(7) L7e-Fahrzeug, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L7e-C-Fahrzeug übereinstimmt, und
(8) Bodenfreiheit ≥ 180 mm und​
Unter-
Unterklassen​
Bezeichnung
der Unter-Unterklasse​
Zusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse​
L7e-B1​
Gelände-Quad​
(9) höchstens zwei Sattelsitzplätze, einschließlich des Fahrersitzes, und
(10) für die Lenkung mit einer Lenkstange ausgerüstet und
(11) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 90 km/h und
(12) Verhältnis Radstand zu Bodenfreiheit ≤ 6​
L7e-B2​
Side-by-Side-Buggy​
(9) anderes L7e-B-Fahrzeug als ein L7e-B1-Fahrzeug und
(10) höchstens drei nicht sattelförmige Sitzplätze, von denen zwei nebeneinander angeordnet sind, einschließlich des Fahrersitzes, und
(11) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤ 15 kW und
(12) Verhältnis Radstand zu Bodenfreiheit ≤ 8​
Unterklasse​
Bezeichnung
der Unterklasse​
Zusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse​
L7e-C​
Schweres Vierradmobil​
(7) L7e-Fahrzeug, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L7e-B-Fahrzeug übereinstimmt, und
(8) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤ 15 kW und
(9) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 90 km/h und
(10) geschlossener, höchstens von drei Seiten zugänglicher Fahrer- und Fahrgastraum und​
Unter-
Unterklassen​
Bezeichnung
der Unter-Unterklasse​
Kriterien für die Einstufung in Unter-Unterklassen
zusätzlich zu den Kriterien
für die Unterklasse L7e-C schwere Vierradmobile​
L7e-CP​
Schweres Vierradmobil für Personenbeförderung​
(11) L7e-C-Fahrzeug, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L7e-CU-Fahrzeug übereinstimmt, und
(12) höchstens vier nicht sattelförmige Sitze, einschließlich des Fahrersitzes​
L7e-CU​
Schweres Vierradmobil für Güterbeförderung​
(11 )ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Fahrzeug mit offener oder geschlossener, nahezu ebener und horizontaler Ladefläche, das die folgenden Kriterien erfüllt:
a)
Länge Ladefläche x Breite Ladefläche > 0,3 x Länge Fahrzeug x Breite Fahrzeug oder
b)
eine gleichwertige Ladefläche gemäß voranstehender Definition, die zur Montage von Maschinen und/oder Geräten bestimmt ist, und
c)
ausgelegt mit einer Ladefläche, die durch eine feste Trennwand eindeutig von dem den Fahrzeuginsassen vorbehaltenen Raum abgetrennt ist, und
d)
die Ladefläche ist in der Lage, ein Mindestvolumen aufzunehmen, das einem Würfel mit einer Kantenlänge von 600 mm entspricht, und
(12) höchstens zwei nicht sattelförmige Sitze, einschließlich des Fahrersitzes​

Da habt ihr die Zulassungskriterien.

-L7e-A mit den unterklassen A1 und A2 ist komplett raus da 15kw max
-L7e-B1 maximal 90km/H
-L7e-B2 maximal 15kW
-L7e-C mit den unterklassen CP und CU komplett raus da maximal 15kW und 90km/H



Also iwas ist da stark im margen
 
Vor einigen Jahren war hier im Ort einer zu verkaufen. Da hab ich mich etwas mit beschäftigt, dann aber doch dagegen entschieden. Der war lange nicht so gepflegt wie dieser hier und er war weiß. Technik ist Citroën, also Großserientechnik, mit GFK-Karosse.
 
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...00-ps-i-t-v-bis-ende-2023/2209502450-241-4490

Dieser umgebaute GSMoon260 war schon einmal drin, jetzt ist der preis langsam an einem Punkt wo ich noch sagen würde wäre mit etwas verhandeln interessant.
Habe Interessehalber einmal den herren angerufen.
Fahrwerk, Bremsen, Aufhängung.. wurde alles umgebaut, der Rahmen komplett vom Tüv abgenommen, alles neu lackiert / gepulvert. Er ist als L7e mit offener Leistung eingetragen, 200PS, 199kmh und 110db im Schein.
Er sei aber aktuell als LOF zugelassen, er meinte er musste irgendwelche Ländereien nachweisen, was mir etwas komisch vorkam, aber das könnte man vorher alles sicher nocheinmal genau abklären.
Hinten ist eine 70% Sperre verbaut, denke das Teil geht ganz ordentlich. Würde man im 3. Gang mit "Kupplung spielen" noch auf die Hinterräder bekommen :D

Anhang anzeigen 100868
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Das Phänomen hatten wir erst hier im Kreis.
Deutscher Fahrer mit deutscher Fahrerlaubnis , Ukrainischen Nummernschild .
Nach der obligatorischen Halterabfrage nach einem Unfall ( nichts Schlimmes) , kam zum Vorschein das das Fahrzeug weder in der Ukraine angemeldet noch das es Versichert war.
Der Fahrer wusste natürlich nichts davon.
 
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