Wie wär´s mit nem Wowa hinterm Buggy?

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Buggy
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Buggy
Busch NESS 1300 LOF / EZ_2014
Hab gerade nochmal diesen alten Thread gelesen. ACHTUNG! Hier ist noch immer von 80km/h mit Anhänger die Rede. Inzwischen sollte sich rumgesprochen haben, dass das natürlich NICHT für LOF- und L7e- Fahrzeuge gilt. Die dürfen max 60km/h oder je nach Eintragung auch weniger; Autobahn ist somit auch tabu.
Ich hab ja ein paar Jahre so nen Miniwohnwagen gehabt und bin damit auch mit 85 km/h über die Autobahn zu Treffen gefahren. Bis mich mal jemand über die V-max informiert hat (danach bin ich nur noch über Landstraßen gefahren). Aber der Wohnwagen ist jetzt seit einigen Jahren Geschichte.
Jetzt, mit neuem Buggy, schau ich hin und wieder nach den teardrops aber 1. sind die teuer, 2. hab ich keinen Platz und 3. stört mich die 60km/h Regelung. Also werde ich auf Treffen wieder ins Zelt krabbeln (oder alternativ Pension/Hotel buchen, ich werd ja auch nicht jünger...).

Wenn jemand ne legale Möglichkeit hat, V-max 80 km/h mit Anhänger einzutragen, dann bitte ich um Infos.
Betrifft den NESS 1300 D-Version.

Ich habe mit dem Menschen der Dekra von Mirko gesprochen (Stand 2014).

Die haben diverse Fahrversuche mit der Version 1 (NESS1) von Mirko gemacht.

Ungebremst und gebremst.

Er selber hat einige der Versuche selber durchgeführt.

Seine Antwort war: NEIN, wer das (in der Abnahme) unterschreibt, nimmt ggf den Tod der Insassen auf sich.

(Die Aussage fand ich krass!)

Mein pers. Verdacht war, das die Bremsen nicht stabil genug sind.

SEINE BEGRÜNDUNG:
Der Ness ist sehr leicht und hat eine ungünstige Gewichtsverteilung (hinten schwer, vorne sehr leicht).

Sobald der Anhänger nicht perfekt beladen ist (Stützlast zu hoch), lupft es den Ness in der Vorderachse.

Wenn wiederum die Stützlast zu niedrig ist, schiebt es den Ness nicht nur, sondern hebt ihn aus der Hinterachse. Das passiert wohl gerade bei Gefahrenbremsung bedingt durch das Fahrwerk.

Da niemand seinen Anhänger immer PERFEKT beläd, haben die sich bei der Zulassung auf dir (massiven) Gewichts- und Geschwindigkeitsbegrenzungen beraten. 150 ungebremast, 500 gebremst, beides bei 40km/h (statt der 60km/h)

Damit war für mich das Thema Anhänger am NESS durch. Ein Gegengutachten mit evtl Veränderungen am Fahrzeug stehen in KEINEM Verhältniss zum Nutzen. Da kann man sich fast nen 2ten für zulegen. Die Gutachten kosten ein Vermögen (es wird nach Stundensatz abgerechnet)
 
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