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- Buggy
- DAZON Raider Extreme 1100D
Im Rahmen der BQC ist dieses Jahr eine eigene Klasse für Buggys eingerichtet worden!
Bei den Rennen handelt es sich um sog. Zuverlässigkeitsfahrten. Die Fahrzeit für die Klasse VIII Buggy (UTV, Rhino, Ranger, Prowler usw.) beträgt 60 Min., das Startgeld nur 30 Euro. Das Samstagstraining ist kostenlos!
Die Klasse startet nur, wenn mindestens fünf Nennungen eingehen!
Termine:
23.-24.06. MSC Höchstädt
22.-23.09. MSC Stiftland
13.-14.10. MC Frankenjura
http://www.bavarian-quad-challenge.de
Allgemeines:
Die bavarian-quad-challenge ( BQC ) ist eine neue, international ausgeschriebene, Lizenzfreie Motorsportserie in Bayern, bei der es sich um eine reine Quad- und ATV-Veranstaltung für jedermann handelt. Sie wird 2007 aus mehreren Veranstaltungen bestehen und soll in Zukunft auf ganz Bayern ausgedehnt werden.
Reglement (Auszug):
Es sind in allen Klassen auch nicht zulassungsfähige Fahrzeuge startberechtigt. Sie müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein und dürfen 98 db (A), gemessen auf einem beliebigen Punkt der Strecke, nicht überschreiten.
Zulassungfähige Fahrzeuge müssen der StVO entsprechen (Blinker, Spiegel, Kennzeichen usw.) dürfen demontiert werden. Des Weiteren besteht freie Reifenwahl.
Bei den Rennen handelt es sich um sog. Zuverlässigkeitsfahrten. Die Fahrzeit für die Klasse VIII Buggy (UTV, Rhino, Ranger, Prowler usw.) beträgt 60 Min., das Startgeld nur 30 Euro. Das Samstagstraining ist kostenlos!
Die Klasse startet nur, wenn mindestens fünf Nennungen eingehen!
Termine:
23.-24.06. MSC Höchstädt
22.-23.09. MSC Stiftland
13.-14.10. MC Frankenjura
http://www.bavarian-quad-challenge.de
Allgemeines:
Die bavarian-quad-challenge ( BQC ) ist eine neue, international ausgeschriebene, Lizenzfreie Motorsportserie in Bayern, bei der es sich um eine reine Quad- und ATV-Veranstaltung für jedermann handelt. Sie wird 2007 aus mehreren Veranstaltungen bestehen und soll in Zukunft auf ganz Bayern ausgedehnt werden.
Reglement (Auszug):
Es sind in allen Klassen auch nicht zulassungsfähige Fahrzeuge startberechtigt. Sie müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein und dürfen 98 db (A), gemessen auf einem beliebigen Punkt der Strecke, nicht überschreiten.
Zulassungfähige Fahrzeuge müssen der StVO entsprechen (Blinker, Spiegel, Kennzeichen usw.) dürfen demontiert werden. Des Weiteren besteht freie Reifenwahl.
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