Guggi`s BB 1100 XRS

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Buggy
borossi xrs
Hallo Crusher,
wer sagt denn dass ich 100 km/h fahre.
Um Dich zu beruhigen, ich benütze meine Anhängerkupplung nur zum Ziehen meines ungebremsten Anhängers für Gartenabfälle und da fahre ich nicht 100 km/h.
Ich fahr selber den xrs und mehr als mein 4rer hundeanhänger würde ich damit nicht ziehen wollen, maxi Gewicht 400kg
 
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Buggy
seit 04.07.2018 einen Borossi BB1100XRS
Schade dass bei Dir was eingetragen ist, wäre nichts eingetragen darfst Du laut Prüfer wegen Zugmaschine alles ziehen.
Vielleicht wollte es Dein Hersteller des Buggys, wegen Sicherheit, und hat es in der Certifizierung so eingetragen.
 
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Auch ein Prüfer kann irren. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen das die Aussage von deinem Prüfer - wenn's bei ner Kontrolle drauf an Kommt- bestand hat.
 
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Buggy
NeSS 1.8T
Ich wäre da auch skeptisch.
 
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Buggy
Borossi BB800
also mein prüfer sagt, wenn nix eingetragen ist, darf auch nix gezoge werden... alles andere wäre auch wahnsinn, wenn du da 3,5 tonnen dahinter hängst, macht det anhänger mit dir was er will.. ich hab 1065 kg gebremmst bei meinem Bb800 eingetragen und die hatte ich auch schon drann, fährt sich noch recht gut, unbewust mal in der sandgrube überladen bekommen, so das knapp 2 tonnen hinten drann hingen, das war nicht mehr lustig....
 
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Buggy
Borossi BB 1,8T Borossi BB 2,2 Turbo 20V
Ich würde nicht mal 400 KG dran hängen, hätte immer Angst das mich der Anhänger irgendwann überholt samt Tank mit Bügel.
 
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Buggy
BB1100XR
Wenn nix eingetragen ist bei einer Zugmaschine gilt gebremst das 1,5 fache des Leergewichts. Irgendwo hatte ich das auch Mal schriftlich. Ungebremst 0.
Über die zugelassen Geschwindigkeiten sag ich nix, auch wenn man Anhänger mit 100er Schild hat, schau Mal in den Schein, welche Voraussetzungen die Zugmaschine dafür haben muss.

Egal welcher Hänger es ist immer ein mulmiges Gefühl beim Buggy.
 
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Buggy
den " Grünen "
Bei LOF Zugmaschinen im Anhängerbetrieb V-max = 50 km/h in der Regel !!!!!!
 
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Buggy
Borossi BB800
Wenn nix eingetragen ist bei einer Zugmaschine gilt gebremst das 1,5 fache des Leergewichts.
das schriftstück würde mich intetessieren, mein tüv sagt nix eingetragen =nix ziehen und der hat bisher wenn er meine frage nicht direkt beantworten konnte sich bei seiner hauptstelle informiert...
 
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Buggy
Ness 1300
DIE ANHÄNGELAST
Die Anhängelast wird von den Automobilherstellern für jeden Fahrzeugtyp freigegeben und im Fahrzeugschein hinterlegt. Die Angaben finden Sie hier:
  • Gebremste Anhängelast: O1
  • Ungebremste Anhängelast O2

Sollte das Fahrzeug keine Anhängelast hinterlegt haben, so ist das Fahrzeug für den Anhängebetrieb auch nicht freigegeben!
 
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borossi xrs
Es geht hier um Lof Fahrzeuge und nicht um normale pkws
 
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Genau darum geht es- auch bei Lof müsste meiner Meinung nach was eingetragen sein. Gerade daran scheitern ja viele bei einer nachträglichen " Lofung" - weil eben nix eingetragen ist. In Deutschland ist ALLES irgend wie gesetzlich geregelt- sollte mich also wundern, wenn das bei Anhängelast und Zugmaschine nicht so wäre.
 
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Goka 1300 und F Kart 170
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Im Endeffekt ist eh jeder selbst dafür verantwortlich was er macht und wie. Ich würde mir jedenfalls keinen Anhänger dran hängen, wenn keine Anhängelast eingetragen ist. Da wäre mir das Risiko zu hoch, bei ner Kontrolle an der Weiterfahrt gehindert zu werden.
 
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Buggy
BB 1100 Knochen
Auszug von Krampe: https://www.krampe.de/technik/vorschriften/zulaessige-masse.php

Die Anhängelast (§ 42 StVZO) ist in der Regel in den KFZ-Papieren von lof-Traktoren nicht vermerkt, es sei denn, der Hersteller schreibt sie vor (s. Typenschild der Anhängekupplung oder Deichsel).



Das heisst: auch wenn nix drin steht, isses ein Ackerschlepper an dem selbstverständlich etwas angehängt werden darf!



STVZO
§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht


(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1.Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

2.Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

3.Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.



d.h. wenn ich es richtig interpretiere,

gebremst: Ackerschlepper ~ Geländefahrzeug = 1,5 fache des zul GG. 780 kg * 1,5 = 1170 kg
ungebremst: Allradbremse ~ 4 Räder die Bremsen = Leergewicht + 75 kg (Fahrer) / 2 (550kg+75kg)/2 = 312 kg



So und das jetzt alles im Guggi seinem Trööt
 
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Borossi BB800
hatten verschiedene borrossi mal so eingetragen, bei mir ist keine geschwindigkeitsbegrenzung im anhängerbetrieb eingetragen
 
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Buggy
Borossi BB1600
Das hängt nur von der EZ des Borosssis ab. Am Anfang haben die sich den Fahrversuch gespart, deswegen war die Geschwindigkeit mit Anhänger aus Vorsicht begrenzt. Später wurde dann auch ein Wedeltest durchgeführt, dadurch entfiel der Passus im Schein.
 
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Buggy
seit 04.07.2018 einen Borossi BB1100XRS
Da habe ich ja wieder was losgetreten, obwohl ich nur die Aussage des Prüfers auf meine Fragen gemeldet habe!
Aber alles trotzdem interessant was hier für unterschiedliche Meinungen herrschen. :daumenhoch2:
 
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Ist eben alles auch ein wenig Grauzone :001: Wobei eben bei Lof generell die 60 kmh gelten ( oder wenn weniger eingetragen dann natürlich weniger).
 
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Habe nun einen kleinen Buggy-Upgrade durchgeführt, so wie er mir momentan gefällt!

CIMG3806.JPG

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CIMG3808.JPG

CIMG3809.JPG

CIMG3810.JPG

Weitere Änderungen wie Scheibe mit Ness-Ausschnitt versehen, 2 LED-Rückfahrscheinwerfer, 2 Fahnenhalter, Frontscheinwerfer mit angedockten Blinkern, Radio mit Rückfahrkamera und den Buggy ein wenig mit Dekorfarben versehen werden noch folgen.
Habe natürlich als 70 jähriger Rentner nicht immer Zeit dieses auch in die Tat umzusetzen, weil ich außerdem gerne und viel mit dem Buggy fahre.
 
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Buggy
800 Trooper
Sehr schöner Buggy.
HaSt. du schon immer diese Reifen drauf?
 
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Hallo Werner, dein Buggy ist auch sehr schön! :daumenhoch2:
Die Reifen habe ich mir im Frühjahr gebraucht auf Felgen zum Schnäppchenpreis von 350 € gekauft, sofort montiert und vom TÜV eintragen lassen.
Die Kotflügel musste ich wegen dem größeren Durchmesser entfernen (haben ja sowieso eine Ausnahmegenehmigung wegen unzureichender Abdeckung).
Ist alles vom TÜV begutachtet und ohne Beanstandung genehmigt worden.
 
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