Auszug von Krampe:
https://www.krampe.de/technik/vorschriften/zulaessige-masse.php
Die Anhängelast (§ 42 StVZO) ist in der Regel in den KFZ-Papieren von lof-Traktoren nicht vermerkt, es sei denn, der Hersteller schreibt sie vor (s. Typenschild der Anhängekupplung oder Deichsel).
Das heisst: auch wenn nix drin steht, isses ein Ackerschlepper an dem selbstverständlich etwas angehängt werden darf!
STVZO
§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1.Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2.Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der
Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3.Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach §
30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.
(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
d.h. wenn ich es richtig interpretiere,
gebremst: Ackerschlepper ~ Geländefahrzeug = 1,5 fache des zul GG. 780 kg * 1,5 = 1170 kg
ungebremst: Allradbremse ~ 4 Räder die Bremsen = Leergewicht + 75 kg (Fahrer) / 2 (550kg+75kg)/2 = 312 kg
So und das jetzt alles im Guggi seinem Trööt