mal was zum schmunzeln:
diese inserat ->
link auf willhaben.at
schwebt schon seit längerer zeit bei uns hier herum.
zig male geschrieben, er soll doch eine "österreichische zulassungsfähige version" präsentieren, schlugen fehl.
hier unten die letzten 2 konversationen, die erst vom "verkäufer" das untere dann mal von mir.
Hallo, vielen Dank für Ihre Nachricht,
wie Sie wissen müssen bedienen wir nicht nur Sie als Kunde sondern jede Menge Kunden aus unterschiedlichsten Fachbereichen und aus den unterschiedlichsten Ländern. Die Buggys sind ein neuer und sehr kleiner Umsatzmarkt für uns. Dennoch möchte ich gerne Stellung zu Ihrer Frage beziehen.
Wir haben Buggys im Angebot die mit sog. EU Dokumenten ausgeliefert werden um dieses Fahrzeug z.B. in Österreich anmelden zu können.
Das abgebildete Fahrzeug ist lediglich in DE zulassungsberechtigt. Leider konnte ich weder über die von Ihnen angegebene Nummer etwas in Google finden, noch über Ihren Namen. Es tut mir leid, Aber senden Sie mir eine vernünftige Email und Adresse und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Mike Tobien
Co-Founder
Excluvo
Stahringerstraße 2
78315 Radolfzell
Deutschland
wozu will er zum geier nochmal unbedingt meine daten ???
er soll einfach nur zeitgerecht meine fragen beantworten - fürs erste mal.
hallo liebes team:
eimal danke für die stellungnahme.
euer hauptproblem, zumindest meinerseits gesehen, ihr braucht einfach viel zu lange für eine beantwortung einer einfachen mail. jetzt mal ehrlich: 3 bis 4 wochen sind ja nicht gerade standart, oder ? ob das jetzt personaltechnische folgen sind, oder sonstige, weis ich nicht.
warum wollt ihr mich auf google finden ? die im avatar hinterlegte nummer ist eine prepaidkarte, die nur für "willhaben" dient – um genau das zu verhindern. meine person ist momentan für die sache nicht ausschlaggebend, ihr werdet es früh genug erfahren, wenn ich es für richtig finde.
ihr gebt ja auch nichts im inserat über euch bekannt, zumal die im inserat hinterlegte adresse mit der von jetzt im letzten mail geschickter 2 total verschiedene sind. aber ich kann euch versichern, ich bin in der buggyszene sehr wohl bekannt, speziell in deutschland - auch medial. ich fahre schon seit ca. 15 jahren mit solchen kisten durch die gegend, also ich weis zumindest, worum es geht.
es gab hier und überall schon zu viele, die sich 2 bis 4 container von den dingern anschippern ließen, diese verhöckerten und dann von der bildfläche zur gänze wieder verschwunden sind und die kunden auf fehlende ersatzteile bzw. ausständige garantien sitzen geblieben sind.
jetzt das kernthema/problem:
leider muss ich euch enttäuschen, so einfach wie in deutschland ist es in österreich mit der zulassung leider nicht - zu unser aller bedauern.... wenn die karre zumindest nicht mal „l7e“-tauglich ist, gibt’s in österreich keine brauchbare zulassung. zulassungsarten wie „t1“ oder ähnliches ist unbrauchbar, wer fährt schon mit so einer kiste max. 60 kmh ?? „lof“, wie in deutschland durchaus üblich, ist eine deutsche „nationale“ zulassungsart und ist in österreich gänzlich nicht durchführbar – hatten wir alles schon. wenn ihr natürlich durch „wunderbare wege“ doch zu einer vernünftigen zulassung kommen solltet, dann lasst es endlich mal raus….
da gehört schon ein wenig mehr material her, als nur ein fahrzeug, dazu irgend ein "eu-dokument" (was das auch immer sein soll) und die aussage, "kein problem". dies sagt mir, ihr habt bis datto noch keinen in österreich zugelassen bekommen. auch auf die bitte hin, auf welcher basis der buggy in deutschland angemeldet werden kann, hab ich ja auch noch nichts gelesen/gehört. damit meine ich: l7e oder lof oder m1 oder t1 bis t4 ..... usw.
auch ein typenname oder ähnliches ist bis jetzt noch nicht gefallen. darum war damals auch mein angebot, macht ihn für österreich komplett typisiert fertig und ich könnte mir durchaus vorstellen, das ich mir so einen zulegen werde. aber dazu muss/will ich ihn zumindest auch mal in "natura" sehen, dann wie und wo gibt es dafür vertragswerkstätten, wo nach österreichischem recht/gesetz 2 jahre garantie abgewickelt werden können. oder wie habt ihr euch das sonst vorgestellt ??
fragen über fragen, die bis jetzt nur irgendwie aalmäßig umgangen werden, zwar viel geschrieben, aber praktisch nichts beantwortet wurde.
kennt den wer ??
sollte hier jemand drauf stossen, dann bitte mit vorsicht zu genießen.