Betriebserlaubniss / Versichertenschutz

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Buggy
Slingshot
Um ein Fahrzeug legal im Straßenverkehr zu führen, ist sie unerlässlich – die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Sie bestätigt, dass das Fahrzeug selbst sowie seine Teile den gesetzlichen nationalen Vorschriften entsprechen und wird im Normalfall vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt.

Wer ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Strafe rechnen. Dabei macht es in der Regel keinen Unterschied, ob Sie die Betriebserlaubnis verloren haben oder ob diese durch anderweitige Umstände erloschen ist. Liegt keine Betriebserlaubnis vor, darf das betroffene Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen, weil die Verkehrssicherheit sonst gefährdet werden könnte.

Doch wann genau erlischt die Betriebserlaubnis? Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Wie sieht die Strafe aus, wenn nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis trotzdem noch mit dem KFZ gefahren wird?

Die Vorschriften zur Erteilung und anschließenden Wirksamkeit der Betriebserlaubnis sind in § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgehalten. § 19 StVZO zufolge bleibt die Erlaubnis, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, in der Regel bis zu dessen Außerbetriebsetzung bestehen. Zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis finden sich dort folgende Angaben: Die Erlaubnis erlischt, wenn

Änderungen vorgenommen werden, durch die

  • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

  • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)


Dementsprechend kann es nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommen, wenn Fahrzeugteile absichtlich entfernt, hinzugefügt, ausgetauscht oder verändert werden. Von einer notwendigen Reparatur, einem Defekt oder einem generellen Verschleiß bleibt die Betriebserlaubnis unberührt. Verhält es sich jedoch so, dass es zwar zu einer Veränderung des Fahrzeugs kam, dabei aber die Einschränkungen, Anbauvorschriften oder andere Auflagen für anbauabnahmepflichtige Bauteile beachtet wurden, gilt die ABE gemäß § 19 StVZO nicht als erloschen.

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Das Erlöschen der Betriebserlaubnis steht in keinem Zusammenhang mit der KFZ-Zulassung. Zwar ist die Erlaubnis, ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, eine wichtige Voraussetzung, um eine Zulassung zu erhalten, wurde die Zulassung jedoch einmal erteilt, bleibt sie in der Regel auch dann bestehen, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist.

§ 69 StVZO zufolge handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Fahrzeug trotz nicht vorhandener Erlaubnis in Betrieb genommen oder dies angeordnet wurde. War letzteres der Fall und die Sicherheit im Straßenverkehr wurde dadurch zusätzlich gefährdet, so kann es bereits um ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro gehen. Bei einem LKW oder Omnibus steigt das Bußgeld sogar auf 270 Euro an. In beiden Fällen gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Wurde dadurch eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz. Wenn Sie einen LKW oder Bus nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis trotzdem im Straßenverkehr geführt haben und von der Polizei überführt wurden, müssen Sie sogar mit 180 Euro und einem Punkt rechnen.

Wie sieht es mit dem Vesicherungsschutz aus?
Confused


Auskunft hierzu gibt z. B. nachfolgendes Urteil http://www.iww.de/quellenmaterial/id/27135

WICHTIG: Daher sollte für jeden Umbau bzw. Veränderung eine ABE vorliegen bzw. sofern erforderlich eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren.

Da sich der Versicherungsbeitrag beim Slingshot in der Regel nach der kW berechnet, wäre auch hier eine Mitteilung an den Versicherer, sowie Änderung des Vertrages erforderlich.

Alles andere kann hinterher sonst richtig teuer werden.
Cursing
 
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