Denke da hatte der Walter wohl recht, diese mail kam heute:
Guten Tag xxxxxxxxx,
wir haben folgendes Angebot, auf das Sie geboten haben, vorzeitig beendet, weil die Handelsaktivitaeten des Verkaeufers eingeschraenkt wurden:
220233475224 - BUGGY PGO500I
Wenn Sie auf den oben genannten Artikel geboten haben, ergibt sich durch die Beendigung des Angebots keine Kaufverpflichtung.
Haben Sie allerdings das Angebot zu einem Festpreis sofort gekauft, bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz Beendigung des Angebots durch eBay bestehen. Ein Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot kann allerdings dazu fuehren, dass der Vertrag gegenstandslos ist.
Um Ihren konkreten Einzelfall zu pruefen, empfehlen wir Ihnen, sich eine Rechtsauskunft bei einer dafuer zugelassenen Beratungsstelle oder bei einem Anwalt einzuholen.
Mit freundlichen Gruessen