VI Usedomer Buggytreffen 02.10.20 - 04.10.20

Hinzugefügter Kalendereintrag: 02.10.20, 03.10.20, 04.10.20

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Hab keins
Liebe Buggyfreunde



Ich weiß das ich schon wieder ein wenig zu spät bin, aber im Moment habe ich sehr viel um den Ohren und somit wenig Zeit. Trotzdem wünsche ich euch allen für das jetzige Jahr alles Gute und viele Erfolge.



Die Planung für das kommende Buggytreffen ist schon am laufen.

Anfang Januar habe ich die Anträge an die drei Gemeinden Trassenheide, Karlshagen und Peenemünde verschickt. Während ich von Karlshagen noch keine Antwort habe, hat mir Trassenheide erst einmal eine Eingangsbestätigung zu kommen lassen.

Erstaunlicher Weise erhielt ich auf Grund des Antrages in Peenemünde eine Mail vom Amt.

Die da lautet:

Amt Usedom-Nord
Ordnungsamt
Aktenzeichen: III-01-11-01-02-2020

Sehr geehrte Frau Winter, ( Genehmigungschefin für das Fahren am Strand)

nachfolgenden Antrag übersende ich zuständigkeitshalber.
Aus meiner Sicht könnte der befestigte Strandaufgang 11G als Zu- und Abfahrt genutzt werden. Es könnte dann der Strandabschnitt zwischen den Aufgängen 11D bis 11H befahren werden (ca. 1 Km Länge).
Da der Strandzugang durch den Wald führt, wäre nach dem Landeswaldgesetz, neben der wasserrechtlichen Erlaubnis, auch die Erlaubnis der Bundesforstbehörde erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bernd Meyer

Leiter Ordnungs- und Sozialamt

Freu, freu , freu !!!!!!!!!!!

Für mich klingt das wie eine Zusage vom Amt. Mit Frau Winter komme ich schon klar.

Also wie soll der Plan fürs Buggytreffen aussehen.

Am 02.10.2020. ab 18.00 Uhr wäre Wurm Ab. Wo weiß ich noch nicht doch angesichts der bisherigen Aktivitäten der Gastronomi muss ich zugestehen das mit die Seeklause am besten gefallen hat.

Was meint ihr dazu?

Am 03.10.2020 von 09 – ca. 12.00 Uhr würde ich (wenn alles gut geht) mit euch am Strand von Peenemünde ein Paar Runden drehen. Danach eine kurze Runde über die Insel.

Gegen 18.00 Uhr treffen bei mir. Grillen !!!

Auch in diesem Jahr möchte ich euch bitten sich über meinen E – Mail an zu melden. Ist wichtig zur Planung des Grillabends.



Wer am Sonntag also dem 04.10.2020 noch Bock hat, mit dem würde ich wieder eine Sondertour über und um die Insel machen.



Das wäre es erst einmal. Fragen werden natürlich beantwortet.

Mail Addy: Steffan.Brandenburg@gmx.de

Tel. 038371/28342
 
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Wir sind ebenfalls wieder mit dabei!
 
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Moin,
wir kommen natürlich auch, dieses Jahr wohl wieder zu viert.
Die Email wird noch folgen.

In der Seeklause kostet ein doppelter Jacky mit Cola 9,80 Euro. Das geht nicht .
Andererseits ist es j nur für einen Abend. Also mir egal... Notfalls schwenken wir nach dem Essen zu dir rüber, Steffan, zum Weiterfeiern. Aber da musst du natürlich mitziehen.
 
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Hab keins
OK, da werde ich mal mit Andy ( Chef Nordwind ) sprechen.
Es gibt aber noch eine Alternative und zwar Sanddorn. Da waren wir auch noch nicht.
 
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Hallo,

wir sind natürlich auch wieder dabei, Mail folgt.

Gruß
Karsten & Janine
 
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Hallo Gerd, freut mich dich mal wieder zu sehen, hast dich ja die letzten 2 Jahre nirgends blicken lassen
 
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Kann das denn überhaupt dieses Jahr statt finden, wegen Corinna?
Weiss man das jetzt schon?
Ist verdammt ruhig hier geworden.
 
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OK kurz zum Stand der Dinge

Wie ihr mitbekommen habt, hat Peenemünde bzw. das Amt Usedom Nord die Ausfahrt in so weit genehmigt.
Ich habe Heute eine Mail an Frau Winter vom STALU (Genehmigungsbehörde) gesanndt und um eine kurze Info gebeten ob vom STALU irgend welche Bedenken bestehen.
Grundsätzlich gehe ich davon aus das trotz Covit eine Asufahrt am Strand von Peenemünde möglich sein könnte.
Des Weiteren habe ich zum 02.10.2020 im Nordwind resevieren lassen. Gehen leider nur 38 Leute rein, doch ich denke das gar nicht so viele kommen werden.
Wie ihr seht bin ich guter Dinge und positiv gestimmt.

Kleine Kuriosität am Rande
am 03.06.2020 tagt die Gemeindevertretung Trassenheide und wird dort über meinen Antrag entscheiden.
:b30::b30::b30::b30::b30::b30::b30::b30::b30::b30:
Ich bin mal gespannt was das wird und ob sie mir ein Angebot machen.
 
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Na Steffan, wie ist die Gemeindevertretersitzung gelaufen?

:s003:
 
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Aufhören oder weitermachen?

Hallo Ihr Lieben

Sorry das ich mich jetzt erst wieder melde, aber ich musste erst einmal auf einen Entscheidung unserer Landesregierung warten.
Und hier ist sie:
Lockerung der Kontaktbeschränkungen: Es wird künftig keine strikte Vorgabe mehr geben, mit wievielen Personen man sich im öffentlichen Raum treffen und bewegen darf. Empfohlen wird allerdings, soziale Kontakte auch weiterhin auf das Notwendige zu beschränken, den Personenkreis möglichst konstant zu halten, wo immer möglich, Abstand zu halten und dort, wo das nicht möglich ist, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Dies bedeutet im Klartext, das ich seit dem 10.07. offiziell das nächste Treffen durchführen kann. Denn es wäre ein gefundenes Fressen für diese Gemeindevertretung wenn ich trotz Einschränkung einen Grillabend veranstaltet hätte.

Leider gibt es eine schlechte und eine sehr schlechte Nachricht.

Die schlechte ist, die Gemeinde Trassenheide hat die Durchführung einer Ausfahrt am Strand nicht genehmigt.
Hier einmal der Beschluss:

Herr Steffan Brandenburg möchte auch in diesem Jahr sein alljährliches Buggy-Treffen vom 02.10. 04.10.2020 im Ostseebad Trassenheide durchführen. Unter anderem ist geplant, am Samstag, dem 03.10.2020 eine Fahrt der Buggys am Strand von Trassenheide durchzuführen. Von einer anschließend Aufstellung der Strandbuggys am Strandvorplatz wie z.B. im Jahr 2018 ist keine Formulierung vorhanden und daher nicht Bestandteil. Bis 2018 wurde die Ausfahrt im Strandbereich 9 I und 9 L durchgeführt. Aufgrund eines bereits befürworteten Pferdeshootings am 03.10.2020 in der Zeit von 07

Leider ist der Text nicht vollständig auf der Amtsseite einsehbar. (Beschwerde läuft bereits)
Wenn man bedenkt das mein Antrag am 23.01 eingegangen ist und erst am 03.06 darüber entschieden wurde, wieß man doch, das sie lange gebraucht haben um ein anderes Event (Pferdetreffen) für diesen Zeitraum auf die Beine zu stellen.

Zur zweiten noch schlechteren Nachricht.

Sehr geehrter Herr Brandenburg,
das StALU Vorpommern ist gemäß § 107 Abs. 4 LWaG1) i. V. m. § 4 der LwUmwuLBehV MV 2) die für den Küstenschutz und die Gewässer 1. Ordnung zuständige Wasserbehörde.
Darüber hinaus steht der Strand, unbeschadet wohlerworbener Rechte Dritter, im Eigentum des Landes. Die Liegenschaften werden durch das StALU Vorpommern als untere Landesbehörde verwaltet.

Gemäß § 87 Abs. 1 LWaG ist es auf dem Strand u.a. verboten, mit Fahrzeugen aller Art zu fahren. Die Wasserbehörde kann von dem Verbot eine Ausnahme zulassen, wenn die Belange des Küstenschutzes als öffentliche Aufgabe nicht beeinträchtigt werden.

Nach § 74 i. V. m. § 84 Abs. 5 LWaG ist zum Schutz der Dünen u.a. verboten, das Fahren mit Fahrzeugen aller Art und das Parken. Die Wasserbehörde (StALU Vorpommern) kann Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen, wenn die Wehrfähigkeit und die ordnungsgemäße Unterhaltung der Dünen nicht beeinträchtigt werden. Hinsichtlich der Düne muss außerdem für eine Ausnahme ein Interesse des Wohles der Allgemeinheit vorliegen oder das Verbot einer Ausnahme im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen.

Im Rahmen von beantragten Strandbefahrungen z.B. im Zusammenhang mit Veranstaltungen erfolgt seitens des StALU Vorpommern grundsätzlich die Regelung, dass ein Befahren des Strandes mit Kraftfahrzeugen ausschließlich zum An- und Abtransport der baulichen Anlagen bzw. Gegenstände zugelassen wird. Die hierzu genutzten Fahrzeuge müssen grundsätzlich für ein Befahren am Strand geeignet sein und einen ordnungsgemäßen Zustand (z.B. keine Leckagen) aufweisen. Das Befahren des Strandes ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Zum Erreichen des Strandes sind nur die befahrbaren Strandzugänge zu nutzen. Ein Abstellen der Fahrzeuge auf dem Strand wird nicht zugelassen.
Wasserrechtliche Genehmigungen erhielten Sie in den Jahren 2014 bis 2018 auch für Buggyfahrten am Strand in Trassenheide.

Die Genehmigungen wurden ausschließlich aus Sicht des Küstenschutzes erteilt, da augenscheinlich das Fahren mit diesen Fahrzeugen am Strand keine herausgehobene Gefahr für den Küstenschutz erwarten ließ.
Allerdings kann das Fahren mit Fahrzeugen ggf. zur Verunreinigung von Strand oder Gewässer führen und Belästigungen für andere Strandbesucher darstellen, insbesondere dann, wenn weitere Begehrlichkeiten hinsichtlich des Fahrens am Strand geweckt werden.

Insofern bleibt mir aus Sicht des Eigentümers die Pflicht zur Vorsorge. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, dass ich dem beantragten „Buggyevent“ auf dem Strand nicht mehr stattgeben werde.

Ich wünsche Ihnen dennoch viel Erfolg für Ihr Event.

Mit freundlichem Gruß
Matthias Wolters

Traurig Traurig.

Im ersten Moment habe ich ans Aufhören gedacht. Aber diese Entscheidung möchte ich Euch überlassen.

Welche Möglichkeiten habe ich noch um euch ein vernünftiges und erlebnisreiches Treffen zu bieten?
Gut, der Ziesaer Berg bleibt uns immer, doch so wie ich bisher mitbekommen habe, ist das nicht für alle eine Alternative.
Man könnte dies kombinieren in dem ein Teil auf dem Berg Spass hat und der andere Teil eine Rundfahrt auf und um die Insel machen.

Der Grillabend bleib natürlich so wie bisher.

Somit rufe ich euch auf zu entscheiden ob es weiter gehen soll oder aber das Ende da ist.
 
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